Informationen zu Artikel 33 der REACH-Verordnung über Wilfa-Produkte.
Nach Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) unterliegen Unternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder vertreiben, die einen oder mehrere besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, bestimmten Informationspflichten. Stoffe, die als besonders besorgniserregend identifiziert wurden, werden von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in die sogenannte REACH-Kandidatenliste aufgenommen.
Für eine Übersicht von Informationen über Produkte, die Stoffe oberhalb dieser Gewichtsgrenze enthalten, klicken Sie hier.